Dekanat Rheingau-Taunus

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1.700 Jahre arbeitsfreier Sonntag

„Sonntagskultur gibt es nur im Plural“

EKHN/Norbert NeetzDie evangelische KIrche tritt für den Schutz des Sonntags einDie evangelische KIrche tritt für den Schutz des Sonntags ein

„Alle Richter, die städtische Bevölkerung und alle Gewerbe sollen am verehrungswürdigen Tag der Sonne ruhen.“ So befahl es der römische Kaiser Kontantin vor genau 1.700 Jahren. Das war der Grundstein für den arbeitsfreien Sonntag. Der wackelt nun aber immer mehr.

EKHN/Norbert NeetzUlrike Scherf tritt für den Sonntagsschutz einUlrike Scherf tritt für den Sonntagsschutz ein

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) erinnert anlässlich des Internationalen Tags des freien Sonntags am 3. März 2021 an eine herausragende rechtliche und kulturelle Errungenschaft, die seit genau 1.700 Jahren besteht. Am 3. März 321 erließ Kaiser Konstatin ein Edikt, dass „alle Richter, die städtische Bevölkerung und alle Gewerbe am verehrungswürdigen Tag der Sonne ruhen sollen“. Diese Regelung kam dem christlichen Gedenken an die Auferstehung Jesu entgegen, das wöchentlich an diesem Tag begangen wurde. Die Benennung des Tages in dem kaiserlichen Erlass als „verehrungswürdiger Tag der Sonne“ zeigt aber bereits an, dass der arbeitsfreie Sonntag seit seinem Beginn ein Tag ist, der ganz unterschiedlichen kulturellen Ausgestaltungen offensteht.

 

Scherf: Sonntagsruhe ist Tradition der Freiheit

 

„Sonntagskultur gibt es seit jeher nur im Plural“, erklärte Ulrike Scherf, Stellvertretende Kirchenpräsidentin der EKHN, am Dienstag in Darmstadt. Gerade dadurch werde der arbeitsfreie Sonntag zu einer „höchst modernen und zeitgemäßen Tradition“, so Scherf weiter. Während schon vor 1700 Jahren der Arbeitsalltag durch Vereinheitlichung und Normierung charakterisiert gewesen sei, eröffne der arbeitsfreie Sonntag bis in die Gegenwart „Spielräume für Vielfalt und Innovation, die auf den Alltag ausstrahlen“. Damit bringe er Einsichten zur Geltung, die auch das biblische Sabbatgebot auszeichnen. Scherf: „Der Tag der Arbeitsruhe ist aus jüdisch-christlicher Sicht eine Tradition der Freiheit.“

 

Sonntag als Segen für das Gemeinwesen

 

Die EKHN setze sich daher dafür ein, dass die rechtliche und kulturelle Errungenschaft des arbeitsfreien Sonntags auch zukünftig erhalten bleibe. „Der Sonntag ist ein Segen für das Gemeinwesen“, so Scherf, „und ich bin dankbar, dass dieses gesellschaftliche Gut in unserem Land einen so hohen rechtlichen Schutz genießt“. Scherf ermutige alle Kirchengemeinden der EKHN auch dazu, sich im Laufe des Jahres mit Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen an den Feiern zum Jubiläumsjahr des Arbeitsfreien Sonntags zu beteiligen. Gerade die Erfahrungen der Coronapandemie haben nach Scherf gezeigt, „dass menschliches Miteinander und fröhliche Geselligkeit ein hohes Gut für eine Gesellschaft“ sind.

 

Hintergrund
Die EKHN engagiert sich seit vielen Jahren in den regionalen Allianzen für den freien Sonntag in Hessen und Rheinland-Pfalz und ist durch das Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung in Mainz auch an der Organisation der zentralen Jubiläumsveranstaltung am 3. März 2021 in Berlin beteiligt. Sie wird per Videostream auf der Homepage der Allianz für den freien Sonntag von 11-13 Uhr übertragen.
Livestream: allianz-fuer-den-freien-sonntag.de/jubilaeum

 

 

Mehr zum Jubiläum
Aus Anlass des Jubiläumsjahres ist auch eine ökumenische Gottesdiensthilfe der Sonntagsallianz unter Mitarbeit des Zentrums Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN in Mainz erschienen, die Material für ganz unterschiedliche Gottesdienstformen und weitere Hintergrundinformationen zum Jubiläum bereithält.
Link: allianz-fuer-den-freien-sonntag.de/material/

 

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